Leistungen
Unsere Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Überblick
Unsere Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Überblick
Qualifikation – auf ständigem Prüfstand
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen diese sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Ihre Arbeit steht anschließend unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (dies sind in Deutschland vor allem die Industrie- und Handelskammern, Architektenkammern, Handwerkskammern, Ingenieurkammern und Landwirtschaftskammern).
Ferner bedeutet dies auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Des Weiteren werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Stuckateurmeister Daniel Günther ist von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Stuckateurhandwerk.
Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung des geltenden und anwendbaren Rechts in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.
Quelle: wikipedia
Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.
Quelle: wikipedia
Mit der Vereinbarung eines Schiedsgutachtens können Parteien einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen neutralen Dritten klären lassen. Die Ergebnisse des Schiedsgutachtens können vor Gericht dann nur noch eingeschränkt überprüft werden.
Quelle: wikipedia
Die Beweissicherung hat die Sicherung des Verfahrens zum Ziel und soll eine schlüssige Beweiskette für das Gericht bieten.
Quelle: wikipedia
Messung von:
Tragfähigkeitsprüfung des Untergrundes vor dem Beschichten
Um einen Schaden oder den Wert einer Sache bestimmen zu lassen, empfiehlt es sich einen durch die zuständige Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen. Dieser kann durch seine unabhängige und fachliche Analyse und Beratung auch helfen, einen fachlichen Streitfall außengerichtlich zu klären. Siehe auch die Seite „Sachverständigenordnung“ (Auszüge aus der SVO der Handwerkskammer Region Stuttgart, Fassung vom 13.05.2013)